Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation VVaG

Betriebliche Altersvorsorge

Sicherheit -
unabhängig von deinem Alter

Die Absicherung

für Arbeiter und Angestellte

Für wen sind wir da?

Die Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation VVaG ist zugänglich für das Gründungsmitglied Genossenschaftsverband Bayern e.V. und seine Arbeitnehmer, alle im Genossenschaftswesen tätigen Arbeitgeber und den ihnen nahe stehenden sonstigen Einrichtungen, die durch ihre Arbeitgeber zur Versicherung angemeldeten und von der Kasse aufgenommenen Arbeitnehmer.

Warum Altersversorgung über die Pensionskasse?

Die Beiträge zu einer Pensionskasse sind vorrangig steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG). Das gilt auch, Sie können dadurch Ihr Einkommen „verringern“ und Steuern sparen.

So vielfältig, wie du.

Flexible Beiträge - laufend oder einmalig.

monatliche Beitragszahlung
vierteljährliche Beitragszahlung
halbjährliche Beitragszahlung
jährliche Beitragszahlung

Du kannst dich jedoch auch jährlich immer wieder neu entscheiden, ob Du Beiträge zahlen möchtest oder nicht. Dies dürfte für Sie insbesondere dann von Interesse sein, wenn Sie beabsichtigen, sich leistungs- oder gewinnabhängige Tantiemen nicht auszahlen zu lassen, sondern – lohnsteuerfrei – in Rentenbausteine umzuwandeln.

Keine Sorge -

Vorsorge!

Errechne deine Rente selbst!

Vorausschauend planen geht nur mit Weitsicht.

Zum Tarifrechner
Nicht nur Sprüche -
sondern Ansprüche!

Rente oder Kapital?

Bis spätestens drei Jahre vor Fälligkeit kann der Beitragszahler der Pensionskasse mitteilen, ob er anstatt der Rente lieber eine Kapitalzahlung der fälligen Leistungen wünscht. Bitte beachten Sie, dass die Steuerfreiheit gem. § 3 Nr. 63 EStG in der Regel ab der Ausübung des Kapitalwahlrechts nicht mehr angewandt werden kann. Die Kapitalauszahlung können Sie ferner nicht in Anspruch nehmen, wenn Sie sich entschieden haben, Riester-Förderung in Anspruch zu nehmen.

Berufsunfähig – was dann?

Zunächst: Die Pensionskasse zahlt ihre Leistungen bereits bei Vorliegen der Berufsunfähigkeit, also nicht erst bei voller Erwerbsminderung. Das heißt, Sie können möglicherweise eine Berufsunfähigkeitsrente von der Pensionskasse verlangen, auch wenn laut Ihres Sozialversicherungsträgers nur verminderte Erwerbsfähigkeit gegeben ist:

Weitere Fragen?

Wir klären das!

Grundsätzlich ja. Aber: Viele Arbeitgeber entscheiden sich ausschließlich für eine Zusammenarbeit mit der Pensionskasse. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Arbeitgeber brauchen im Tarif AVmG b-B insgesamt bis jeweils 8% der BBG keine Gesundheitsfragen abzugeben!
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Mach deiner Zukunft einen Antrag!

So geht's:

Antrag ausdrucken und
Gesundheitsfragebogen ausfüllen

Diese finden Sie in unserem Downloadbereich unter www.pensionskasse.coop

Alles ausgefüllt und unterschrieben
an uns zurücksenden

oder anrufen unter +49 (0) 89

Ihr direkter Kontakt

Montag bis Donnerstag
von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr und
Freitag
von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Tel.: +49 89 288 138-0
Mail: info@pkgeno.de
Presseanfragen per E-Mail an: presse@pkgeno.de

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