Hinweise zur jährlichen Leistungsmitteilung 2024

Hinweise zur jährlichen Leistungsmitteilung nach § 22 Nr. 5 Satz 7 Einkommensteuergesetz (EStG)

Sie erhalten von der Pensionskasse eine Rentenleistung. Hierbei handelt es sich steuerrechtlich um Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung, die grundsätzlich der Versteuerung unterliegen. Die Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation VVaG informiert Sie deshalb nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres gemäß § 22 Nr. 5 Satz 7 EStG, auf dem von den Steuerbehörden nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck, über Ihre bezogenen Renten.

Die Leistungsmitteilung für das vorangegangene Kalenderjahr wurde elektronisch an die Zentrale Stelle für Altersvorsorgevermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung Bund fristgerecht im Februar von uns übermittelt. Hierzu sind alle nach § 22a EStG Versorgungsträger gesetzlich verpflichtet

1. Wozu wird die Leistungsmitteilung benötigt?

Die Leistungsmitteilung dient als Ausfüllhilfe für Ihre Einkommenssteuererklärung (Anlage R), falls Sie zur Abgabe dieser verpflichtet sind.

Eine Leistungsmitteilung in elektronischer Form erhalten von uns grundsätzlich alle Personen, die eine Rente der Pensionskasse beziehen. Diese liegt in Ihrem persönlichen Serviceportal unter www.pkgeno.de zum Download bereit.

Postalisch versendete Leistungsmitteilung erhalten Rentnerinnen und Rentner mit:

Die in der Leistungsmitteilung ggf. ausgewiesenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sind weiterhin in der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen.

2. Wonach richtet sich die Besteuerung der Betriebsrente?

Die Besteuerung der Rentenleistungen richtet sich danach, wie die Aufwendungen für die Betriebsrente, also die Beiträge und Umlagen, in der Anwartschaftsphase steuerlich behandelt wurden. 

Grundsätzlich gilt: Waren Beiträge und Umlagen in der Anwartschaftsphase steuerfrei, sind die daraus resultierenden Rentenleistungen voll steuerpflichtig (§ 22 Nr. 5 Satz 1 EstG- nachgelagerte Versteuerung). Wurden Umlagen und Beiträge dagegen versteuert (individuell vom Beschäftigten oder pauschal vom Arbeitgeber), sind die daraus resultierenden Rentenleistungen nur mit einem geringen Wert - im sogenannten Ertragsanteil - steuerpflichtig (§ 22 Nr. 5 Satz 2 Buchstabe a in Verbindung mit § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchstabe bb EStG).

3. Verpflichtet die Leistungsmitteilung zur Abgabe einer Steuererklärung?

Wenn Sie eine Leistungsmitteilung der Pensionskasse erhalten, bedeutet das nicht gleich, dass Sie dadurch verpflichtet sind (jährliche Steuerfreigrenze), eine Steuererklärung abzugeben. Sollten Sie keine Steuererklärung abgeben, ist die Leistungsmitteilung für Ihre Unterlagen bestimmt. Sie kann bei Bedarf zu anderen Zwecken als Leistungsnachweis verwendet werden (z. B. für einen Antrag auf Erteilung einer Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt).

Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung hängt von einer Reihe anderer Faktoren ab, wie beispielsweise von der Art und Höhe Ihrer gesamten Einkünfte. Hierzu kann Ihnen die Pensionskasse leider keine Auskunft geben. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall wegen der konkreten Auswirkungen auf Ihre persönliche Steuersituation z.B. an einen Steuerberater oder an Ihr zuständiges Finanzamt. Dort erhalten Sie auch allgemeine Auskünfte zur Besteuerung von Rentenleistungen.

Wenn Sie Fragen zum Ausfüllen Ihrer Einkommenssteuererklärung haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder an das für Sie zuständige Finanzamt. Hierüber kann Ihnen die Pensionskasse leider keine Auskünfte erteilen. Sollten Sie noch weitere Fragen haben oder neue Zugangsdaten benötigen, bitten wir Sie, uns eine E-Mail an leistungsmitteilung@pkgeno.de zu senden.

Risikomanagement

Hallo Frau Späth, Risikomanagement in der PKGeno, wie dürfen wir uns Ihre Arbeit vorstellen und worauf legen Sie dabei Ihren Fokus?

Unter Risiko ist allgemein die Möglichkeit ungünstiger künftiger Entwicklungen zu verstehen. Wie die Erzielung eines wirtschaftlichen Erfolges notwendigerweise mit Risiken verbunden ist, sind auch die unternehmerischen Betätigungen der Kasse aufgrund der Unsicherheit künftiger Entwicklungen mit Chancen und Risiken verbunden. Mit dem Altersversorgungssystem der PKGeno sind insbesondere finanzielle und versicherungstechnische Risiken verbunden, alle anderen Risiken fassen wir unter sonstigen Risiken zusammen. Jede dieser Risikogruppen überwachen wir kontinuierlich.

Die Risikostrategie der PKGeno orientiert sich hierbei weitgehend am Nutzen der Versicherungsnehmer, hier liegt unser Hauptaugenmerk. Das Unternehmen wird unter anderem über eine kontinuierliche und marktkonforme Erwirtschaftung von Überschüssen gesteuert, da deren Erzielung nicht nur unseren Versicherten „guttut“, sondern auch für die dauerhafte Erfüllbarkeit einer angemessenen Ausstattung mit Eigenmitteln erforderlich ist. Die PKGeno konzentriert sich darüber hinaus auch auf die Festigung und den soliden Ausbau des Bestandsgeschäftes und nimmt damit eine den Marktgegebenheiten angepasste Risikohaltung ein. Im Rahmen der Risikopolitik müssen unternehmerische Risiken eingegangen werden. Handlungen oder Entscheidungen dürfen jedoch keine existenzgefährdenden Risiken nach sich ziehen. Wie schnell so etwas gehen kann, konnten wir in den letzten Jahren mehrfach am Markt beobachten, oft mit sehr negativen Auswirkungen für die Versicherungsnehmer der jeweiligen Häuser.

Das auf die PKGeno zugeschnittene Risikomanagementsystem gewährleistet effizientes Arbeiten bei der Identifikation und Bewertung der Risiken, sowie bei der Kommunikation und Berichterstattung. Bestandsgefährdenden Risiken wird durch deren rechtzeitiges Erkennen und Ergreifen angemessener Maßnahmen entgegengewirkt. Die Einschätzung, Steuerung und Kalibrierung der Risikotragfähigkeit erfolgt durch Sensitivitätsanalysen, Stresstestberechnungen und Prognoserechnungen. Letzteres natürlich in enger Abstimmung mit unseren Fachleuten aus dem Rechnungswesen.

Vorrangiges Ziel ist es weiterhin, die Risiken der künftigen Entwicklung so zu steuern, dass die bestehenden und künftigen Verpflichtungen sowie die aufsichtsrechtlichen Solvabilitätsanforderungen erfüllt werden und die Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge unter Berücksichtigung der vorhandenen Risikotragfähigkeit und Risikovorgaben gegeben ist. So schließt sich wieder der Kreis unseres Handelns mit Fokus auf den Nutzen für unsere Versicherten. 

Die Zahlen der vergangenen Geschäftsjahre haben gezeigt, dass die Kasse auch in einem schwierigen Marktumfeld gut aufgestellt war, die Risiken „im Griff hatte“ und die daraus resultierenden Herausforderungen bestens gemeistert hat.